Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arbeitsvermittlungen durch JobStore
Für Geschäftsbeziehungen zu den Auftraggebern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden durch Job Store Personalmanagement nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Die Leistungen bezüglich der Personalvermittlung sind für den Auftraggeber grundsätzlich kostenlos, wenn der Auftraggeber im Besitz eines gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter ist und der Firma Job Store Personalmanagement einen schriftlichen Vermittlungsauftrag erteilt.

Kostenpflichtige Personalvermittlungen bedürfen eines speziellen schriftlichen Auftrages durch den Auftraggeber.

Mit dem akzeptieren dieser AGB´s bestätigt der Auftraggeber darüber informiert zu sein, dass bei Jobangeboten durch den Vermittler Job Store Personalmanagement alle sichtbaren Informationen ausschließlich von Arbeitgebern stammen und nach bestem Wissen und Gewissen durch den Vermittler erstellt werden.

Weiterhin erklärt der diesen Service zur Jobsuche nutzende Auftraggeber hiermit ausdrücklich, aufgrund von:

a. Falschinformationen
b. nicht mehr zur Verfügung stehenden Jobangeboten, welche noch als freie Jobangebote ausgewiesen sind
c. jeglichen anderen Gründen

keine Schadensansprüche gegen Arbeitgeber und Vermittler geltend zu machen.

Auf entstehende Vertragsverhältnisse sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Recht wird ausgeschlossen.

Erfüllungsort für etwaige Zahlungen aus schriftlich geschlossenen Verträgen ist der Geschäftssitz der Firma Job Store Personalmanagement. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht des Geschäftssitzes der Firma Job Store Personalmanagement, auch wenn der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist oder keinen Gerichtsstand in der BRD hat. Die Firma Job Store Personalmanagement hat das Recht, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

Gültigkeit des AVGS:
Der AVGS ist in der Regel drei Monate gültig, es sei denn, dass bereits bei der Ausgabe des AVGS erkennbar ist, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I während der nächsten drei Monate endet. Unbedingt ist zu beachten, dass bei Wegfall einer der Anspruchsvoraussetzungen (z.B. Wegfall des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Arbeitsaufnahme oder Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld) der AVGS seine Gültigkeit verliert.
Mit Wegfall der Gültigkeit ist der von Ihnen beauftragte private Arbeitsvermittler unverzüglich über die Änderung zu informieren. Vermittlungen, die ab diesem Tag erfolgen, können nicht mehr über den AVGS abgerechnet werden. Der ungültige AVGS ist deshalb umgehend zu vernichten.
Erfolgt Ihre Vermittlung nach Wegfall der Gültigkeit des AVGS, hat die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Rahmen der Prüfung des Antrags des privaten Arbeitsvermittlers auf Auszahlung der Vergütung zu entscheiden, wer die Vermittlungsvergütung zu tragen hat.

Original AVGS:
Dem privaten Arbeitsvermittler, durch den die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erfolgte , ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein im Original so rechtzeitig auszuhändigen, dass er seinen Vergütungsanspruch zeitnah gegenüber der Agentur für Arbeit bzw. dem Träger der Grundsicherung geltend machen kann.